Die Kosten 100 Grundstück werden in 3 Untergruppen gegliedert.
110 Grundstückswert
In vielen Gemeinden werden Bodenrichtwerte von den Katasterämtern erstellt.
Bei bebauten Grundtücken wird je nach Möglichkeit, der Wert des unbebauten Grundstückes mit angegeben.
Bei der Grundstücksbewertung ist auch das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten, wenn das Bauvorhaben zu Eingriffen Natur und und Landschaft führt. Die sich hieraus ergebenden Kosten sind zu berücksichtigen.
KG 120 Grundstücksnebenkosten
Hierzu gehören alle Kosten die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstückes stehen.
Ein Baugrundstück wird in der Regel erst durch notarielle Beurkundung durch einen Notar nutzbar.
Folgende Kosten fallen an:
Vermessungskosten (KG 121)
Kosten für Lagepläne und Grundbuchauszüge (KG 122) Was ist eine Flurkarte?
Umschreibungskosten des Grundbuchamtes (KG 122)
Beurkundung durch Notar (KG 123)
Grunderwerbssteuer (KG 124)
Untersuchungen zu Altlasten und deren Beseitigung (125)
Wertermittlung (126)
Bodenverkehrsgenehmigungskosten (KG 127)
Bodenordnung und Grenzregulierung (128)
Maklerprovisionen (KG 124) Kosten für Bodenuntersuchungen (KG 129)
KG 130 Freimachen
Hierzu gehören die Kosten, die aufzuwenden sind, wenn das Grundstück zum Beispiel noch durch Pachtverträge,
Baulasten und Beschränkungen.
Abfindungen und Entschädigungen für bestehende Pacht- und Mietverträge (KG 131)
Ablösungskosten von Belastungen des Grundstückes wie Wegerecht, Erbbau- und Nießbrauchrecht (KG 132)
Das Herrichten des Grundstückes wie Abbruchmaßnahmen oder Herrichten der Geländeoberflächen wird der KG 200 zugeordnet.
Nähere Preisinformationen, siehe DIN 276 - Titel 2