Nebenleistungen nach DIN 18302
Nebenleistungen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. In der Rechnungsprüfung ist trotzdem darauf zu achten, dass diese Leistungen nicht zusätzlich berechnet werden.
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299
Unterhalten des Arbeitsplanums.
Bereitstellen der für Brunnenbauarbeiten und Ausbauarbeiten notwendigen Produktdatenblätter.
Entnehmen und Lagern von Rückstellproben der Füllstoffe bei Ausbauten für geothermische Zwecke.
Mehrverbrauch von Füllstoffen bis 10 % des jeweiligen theoretischen Volumens.
Klarpumpen, sofern der Brunnenausbau im Zusammenhang mit der Herstellung der Bohrung erfolgt.
Besonderen Leistungen
Besondere Leistungen werden gesondert berechnet und hier gibt es die Möglichkeit, die einzelnen Positionen in der Leistungsbeschreibung pauschal zu erfassen oder als eigene Position auszuschreiben. Die pauschale Ausschreibung ist einfacher, aber in der Regel teurer.
Entnahme von Wasserproben, Gasproben, Feststellen der Gasart, der Gasmenge und des Gasdrucks.
Liefern: Füllen, Beschriften und Vorhalten der Behälter für Wasser- und Gasproben.
Behandeln, Transportieren, Analysieren und Aufbewahren von Wasserund Gasproben.
Wasserstandsmessungen in Brunnen oder Gewässern.
Leistungen zur Einbindung von ausgebauten Bohrungen in Bauwerke. 4.2.7 Einbau von Kiesschüttungskörben.
Verlegen sowie Vorhalten und Abbauen von Abflussleitungen. 4.2.9 Entsandungs- und Leistungspumpen.
Säubern der Brunnensohle von Ablagerungen nach dem Entsandungs-, Klar- und Leistungspumpen.
Desinfektion von Brunnen.
Einmessen der ausgebauten Bohrungen und Erstellen von Bestandsplänen nach Lage und Höhe.
Leistungen an ausgebauten Bohrungen zur Durchführung von Messungen und Untersuchungen.
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das Begehen oder Befahren von Bohrungen aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
Durchführen von Messungen und Untersuchungen in ausgebauten Bohrungen.
Säubern der Bohrlochsohle beim Ausbau von Bohrungen und Beseitigen der anfallenden Stoffe sowie verdrängter Bohrspülung oder Stützflüssigkeiten, wenn der Ausbau der Bohrung nicht im Zusammenhang mit der Herstellung der Bohrung erfolgt.
Abtragen und Beseitigen des erforderlichen Überbetons des Pfahlkopfes bis zur planmäßigen Höhe, einschließlich Herrichten der Anschlussbewehrung.
Abtragen und Beseitigen überschüssigen Betons an den Pfahlschäften. Herstellen, Befestigen, Ertüchtigen und Entfernen des Arbeitsraumes, von Stell- und Lagerplätzen sowie von Zufahrtswegen, Brücken und dergleichen auf vom Auftraggeber bereitgestellten Flächen.
Herstellen, Vorhalten und Beseitigen von Spritzschutz- oder Lärmschutzeinrichtungen.
Leistungen beim Ausbau der Bohrung in quellenden oder setzungsempfind lichen Böden und Fels.
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