Nebenleistungen nach DIN 18315
Nebenleistungen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. In der Rechnungsprüfung ist trotzdem darauf zu achten, dass diese Leistungen nicht zusätzlich berechnet werden.
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299
Feststellen des Zustands der Straßen- und Geländeoberflächen, der Vorfluter und dergleichen.
Herstellen von behelfsmäßigen Zugängen, Zufahrten und dergleichen.
Prüfungen einschließlich Probenahmen zum Nachweis der Eignung und Güte von Stoffen und Stoffgemischen sowie Boden und Fels nach den Abschnitten 2.2.1 und 2.2.2, soweit sie vom Auftragnehmer geliefert oder hergestellt werden.
Besonderen Leistungen
Die in den Abschnitten 3.1.2 und 3.3.1.3 aufgeführten Besonderen Leistungen.
Boden- und Wasseruntersuchungen.
Vorbereiten der Unterlage, z. B. Nachverdichten, Herstellen der planmäßigen Höhenlage, Beseitigen von schädlichen Verschmutzungen, soweit die Notwendigkeit solcher Leistungen nicht vom Auftragnehmer verursacht ist.
Herstellen, Vorhalten und Beseitigen von Verkehrssicherungseinrichtungen und Befestigungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen und Anliegerverkehrs, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen.
Herstellen von Aussparungen, die nach Anzahl, Art und Maßen nicht in der Leistungsbeschreibung angegeben sind.
Schließen von Aussparungen sowie Einsetzen von Einbauteilen.
Leistungen für Kontrollprüfungen des Auftraggebers.
Räumen von Schnee und Abstumpfen bei Glätte zur Aufrechterhaltung des Verkehrs.
Leistungen zum Schutz vor ungeeigneten Witterungsbedingungen nach Abschnitt 3.1.1. |