Besonderen Leistungen
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.
Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmer.
Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.
Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z. B. über Treppen oder Rampen, sofern ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist.
Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die Greifraumtiefe mehr als 60 cm beträgt.
Schutz vor ungeeigneten Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben, nach Abschnitt 3.1.3, z. B. Einhausung, Beheizung.
Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde.
Ausgleichen von größeren Unebenheiten des Untergrundes und größeren Maßabweichungen als nach DIN 18202 zulässig.
Erfüllen erhöhter Anforderungen an die Ebenheit oder Maßhaltigkeit (siehe Abschnitt 3.1.2).
Leistungen für den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Strahlenschutz
Schließen von Bewegungsfugen.
Versetzen und Verlegen von Mustern.
Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Abkleben von Fenstern und dergleichen. Belägen, Treppen, Hölzern, Dachftächen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke.
Anpassen und Anschließen an angrenzende Bauteile.
FertigstelIen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen zur Ermöglichung von Arbeiten anderer Unternehmer, soweit die eigenen Leistungen nicht im Zuge gleichartiger Naturwerksteinarbeiten kontinuierlich erbracht werden können.
Erstellen von statischen Nachweisen.
Vorbereiten des Untergrundes zur Erzielung eines guten Haftgrundes, z. B. Vorstreichen, maschinelles Bürsten oder Anschleifen und Absaugen.
Auffüllen des Untergrundes zur Herstellung der erforderlichen Höhe oder des nötigen Gefälles sowie das Herstellen von Unterputz zum Ausgleich unebener oder nicht lot- und fluchtrechter Wände in anderen Fällen als nach Abschnitt 4.1.3.
Herstellen von Gleitlagern oder Gleitschichten, Einbauen von Brückenankern.
Einbauen von Fassadenankern, Unterkonstruktionen, Anschlag-, Trenn- und Bewegungsschienen, Rahmen, im verbleibenden Gerüsthalterungen und dergleichen.
Herstellen von Ausklinkungen, Löchern, Ausnehmungen, Ankertaschen und dergleichen.
Einsetzen von Installations- und Einbauteilen.
Nachträgliches Anarbeiten und Anpassen an Einbauteile, soweit dies vom Auftraggeber zu vertreten ist.
Anpassen an gebogene, nicht rechtwinkelige sowie nicht lot- und fluchtrechte begrenzende Bauteile.
Herstellen von Gehrungen und Schrägschnitten.
Abschneiden des Überstandes von Randstreifen anderer Gewerke. 4.2.27 Bearbeiten nach dem Versetzen bzw. Verlegen, z. B. Abschleifen.
Anfertigen von Verlege- oder Versetzplänen, Bestands-, Sanierungs- und Kartierungsplänen, Dokumentationen.
Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Hebegeräten, Kränen und dergleichen.
Herstellen von Lehrgerüsten, die aus statischen Gründen erforderlich sind, z. B. bei Stürzen oder Bögen aus Naturwerkstein.
VOB-C / DIN 18332 in Wort und Bild