Planungsbüro BlumSIMPLE

VOB-C / DIN 18340 in Wort und Bild

ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten
3 Ausführungsregeln
Ausgabe 2019-10

Die VOB Teil C enthält verbindliche Bestimmungen, die den Vertragsabschluss und die Ausführung von Bauleistungen regeln. Die Anwendung der VOB hat 7 Vorteile wie: 1. Klare und einheitliche Regelungen. 2. Transparenz und Nachvollziehbarkeit. 3 Vermeidung von Streitigkeiten. 4 Rechtssicherheit. 5. Planungssicherheit. 6. Planungssicherheit. 7. Klare Regelungen für Übermessung.

Die Einhaltung der VOB Teil C kann durch eine entsprechende Klausel im Vertrag sichergestellt werden.

3 Ausführung der Trockenbauarbeiten
VOB Teil C ATV DIN 18340, Ausgabe 2019-10

3.1 Allgemeines

Bedenken sind vom Auftragnehmer geltend zu machen, wenn folgende Punkte zutreffen, wie Abweichungen von Vorgaben, unrichtige Angaben über des Untergrundes, ungenügende Tragfähigkeit, ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes, sowie größere Unebenheiten, Schwächungen der Unterkonstruktion und dergleichen (3.11)

Die klimatischen Bedingungen müssen beachtet werden, Spachtelarbeiten zum Beispiel dürfen nicht unter 10° ausgeführt werden (3.1.2)

Maßabweichungen von vorgegebenen Maßen sind im Rahmen der Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202 und DIN 18203-1-3 zulässig. Bei Streiflicht sichtbar werdene Unebenheiten gehören hier auch dazu (3.13)

3.1.4 Bewegungsfugen

3.2 Verspachtelungen

3.3 Deckenbekleidungen und Unterdecken

3.4 Trenn- und Montagewände

3.5 Fertigteilestriche, Trockenunterböden und Systemböden

3.6 Dämmung

3.7 Zargen und Einbauteile

Querschnitt Trockenbauarbeiten

VOB/C DIN 18340 in Wort und Bild

Anleitung zur Abrechnung von Öffnungen, Nischen und Aussparungen sowie Berechnung von geometrischen Flächen.

Herzlich willkommen in der Welt des Bauens! Wenn Sie gerade erst anfangen, sich mit dem Thema zu beschäftigen, kann es zunächst etwas überwältigend wirken. Aber keine Sorge, wir werden uns Schritt für Schritt damit befassen, wie man Öffnungen, Nischen und Aussparungen abrechnet sowie geometrische Flächen berechnet.

Beginnen wir mit den Öffnungen. Im Bauwesen bezieht sich der Begriff „Öffnung“ auf einen Raum in einer Wand, Decke oder einem Boden, der für Fenster, Türen oder andere Ein- und Ausgänge vorgesehen ist. Die Abrechnung einer Öffnung beinhaltet die genaue Größe der Öffnung.

Eine Nische ist ein eingelassener Raum in einer Wand, das gilt zum Beispiel für Heizkörper oder Schränke. Die Abrechnung einer Nische beinhaltet die genaue Bestimmung der Abmessungen, des Materials und der Oberflächenbehandlung, die in der Nische verwendet werden.

Eine Aussparung hingegen ist eine Vertiefung oder ein Loch in einem Bauteil, das aus funktionellen oder gestalterischen Gründen geschaffen wird. Beispiele dafür sind Aussparungen für Einbindingen von Bauteile und dergleichen. Die Abrechnung einer Aussparung umfasst die genaue Bestimmung der Größe, Form und Tiefe der Aussparung.

Nun kommen wir zur Berechnung von geometrischen Flächen. Dies bezieht sich auf die Bestimmung der Größe und Form von Flächen wie Wänden, Decken und Böden. Dabei spielen geometrische Formen wie Rechtecke, Quadrate oder Dreiecke eine Rolle. Um die Fläche zu berechnen, werden die Abmessungen der jeweiligen Form verwendet.

Um Ihnen diese Konzepte besser zu verstehen, sind Abbildungen und Beispiele äußerst hilfreich. Sie können visuell zeigen, wie die Abrechnung von Öffnungen, Nischen und Aussparungen sowie die Berechnung von geometrischen Flächen in der Praxis aussehen. Grafiken helfen dabei, die Konzepte zu verstehen und Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen.

Als Experte für die VOB/C DIN 18340 stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei weiteren Fragen oder spezifischeren Fragen zu helfen. Bauen kann komplex sein, aber mit etwas Grundlagenwissen und Unterstützung können Sie sich schnell in dieses spannende Gebiet einarbeiten.

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3.5 Fertigteilestriche, Trockenunterböden und Systemböden

Trennfolien und Dampfbremsen sind am Stoß mindestens 20 cm zu überlappen und an den begrenzenden Bauteilen bis Oberkante Fertigfußboden hochzuziehen (3.5.1)

3.5.2 Trockenunterböden

Trockenunterböden aus Gips- oder Gipsfaserplatten, Verbundelemente oder Spanplatten sind mit Fugenversatz auszuführen. Stöße sind zu verkleben. Anschluss an begrenzende Bauteile sind mit mindestens 10 mm dicken Randstreifen zu trennen (3.5.2.1)

Trockenschüttungen sind mindestens 15 mm dick herzustellen, Kabelüberbrückungen und dergleichen 10 mm. Schütthöhen über 40 mm ist eine Verdichtung durchzuführen oder dauerhaft zu binden (3.5.2.2)

Bewegungsfugen in der Fläche oder bei Türdurchgängen sind mit einer Holzwerkstoffplatte zu unterfüttern (3.5.2.3)

3.5.3 Doppelböden

Doppelböden sind so auszuführen, dass sie an jeder Stelle einen Zugang zum Hohlraum ermöglichen (3.5.3.1)

Doppelböden mit über 50 cm Aufbauhöhe sind zusätzlich zu sichern (3.5.3.2)

Doppelbodenplatten sind bei Doppelböden lose aufzulegen (3.5.3.3)

3.6 Dämmung

Dämmstoffe müssen abrutschsicher und dicht gestoßen verlegt werden. Hohlräume zwischen Profilen und dergleichen müssen ausgestopft werden (3.6.1)

3.7 Zargen und Einbauteile

Zargen aus Stahlblech müssen eine Mindestdicke von 1,5 mm aufweisen und grundbeschichtet sein (3.7.1)

Bei Montagewänden über 2,60 m Höhe, bei Türöffnungen von 0,885 m Türbreiten und Türblätter mit einem Gewicht von über 25 kg Eigengewicht sind verstärkte Profile mit einer Dicke von mindestens 2 mm einzubauen (3.7.2)

Als Türsturz sind UW-Profile zulässig und sind kraftschlüssig zu befestigen (3.7.3)

Für Wandhängeschränke und dergleichen sind U-Konstruktionsprofile einzubauen. Konsollasten sind nach DIN 18183 zu berücksichtigen. Sanitärtragstender sind beidseitig zu verstärken und oben und unten mit Winkeleisen zu befestigen (3.7.4)

Die jeweilige neueste Ausgabe finden Sie beim Beuth Verlag GmbH, 10787 Berlin.

VOB-C / DIN 18340 in Wort und Bild

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