Planungsbüro BlumSIMPLE

VOB-C / DIN 18350 in Wort und Bild

ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen

Nebenleistungen müssen in der Leistungsbeschreibung nicht nochmals erwähnt werden.

4.1 Nebenleistungen sind insbesondere

• Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste bis 2 m Arbeitsbühne □

• Reinigen des normalen Untergrundes □

• Feuchthalten der Putzflächen bis zum Abbinden □

• Zubereiten des Mörtels und Vorhalten aller Einrichtungen, auch wenn der Auftraggeber die Baustoffe beistellt □

• Vorlegen von vorgefertigten Oberflächen- und Farbmuster □

• An- und Beiputzarbeiten □
• Schutz vor Verunreinigungen und Beschädigungen durch loses Abdecken, Abhängungen oder umwickeln □.

Stuckfassaden

Die VOB Teil C enthält verbindliche Bestimmungen, die den Vertragsabschluss und die Ausführung von Bauleistungen regeln. Die Anwendung der VOB hat 7 Vorteile wie: 1. Klare und einheitliche Regelungen. 2. Transparenz und Nachvollziehbarkeit. 3 Vermeidung von Streitigkeiten. 4 Rechtssicherheit. 5. Planungssicherheit. 6. Planungssicherheit. 7. Klare Regelungen für Übermessung.

Die Einhaltung der VOB Teil C kann durch eine entsprechende Klausel im Vertrag sichergestellt werden.

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Inhaltsverzeichnis
DIN 18350

Rohbaumaße DIN 18350

Besondere Leistungen

In Abschnitt 4 der jeweiligen DIN werden die Besonderen Leistungen lediglich textlich beschrieben und in Abschnitt 0.5 den Abrechnungseinheiten zugeordnet.

ATV Putz- und Stuckarbeiten DIN 18350
0.5 Abrechnungseinheiten

0.5.1 Aufmaß nach Flächenmaß m2 getrennt nach Bauart und Maßen für
(siehe 0.5.3 Abrechnung nach Stck bis 2,5 m2Einzelgröße)
Wand □- und Deckenputz □ innen □ und außen □, getrennt nach Art des Putzes,
ebenen □, geneigten □, gebogenen □ oder andersartig □ geformten Flächen.
Stützen □, Unterzüge □, Ummantelungen □ und dergleichen □ mit einer Breite größer als 1m je Ansichtsfläche.
Leibungen □ mit einer Breite größer als 1 m Leibungsbreite.
Glättputze □, Spachtelungen □ und abgestuckte Flächen □.
Vorbehandlung von Flächen □.
Ausgleich von unebenen Untergründen □, Auffütterungen □, Mehrputzdicken je 5 mm □.
Abschlagen □, Aufpicken □, Aufrauen □,Hochdruckreinigen □,Verfestigen von
Altuntergrundflächen □.
Drahtputzwände □ und Drahtputzdecken □,
Flächige Bewehrungen □ und Putzträger □.
Dämmstoffschichten an Decken □ und Wänden □.
Wandbekleidungen □.
Vorsatzschalen □, zu spritzende'Vormauerungen □.
Unterkonstruktionen □.
Folien □, Dampfbremsen □ und dergleichen □.

0.5.2 Längenmaß (m), getrennt nach Bauart und Maßen.

Leibungen □ mit einer Breite kleiner oder gleich  1 m.
Schürzen □, Abschottungen □, Ablagen □, Abdeckungen □ und dergleichen □ mit einer Breite kleiner oder gleich 1 m je Seite.
Pfeiler □, Lisenen □, Stützen □, Unterzüge □, Abtreppungen □, Ummantelungen □ und dergleichen □ mit einer Breite kleiner oder gleich 1 m je Ansichtsfläche.
Schließen von Fugen in Betonfertigteilen □ bis zu einer Gesamtbearbeitungsbreite von 20 cm.
Zuschnitte von Dämmstoffen □, Putzträgerplatten □, z. B. schräg □, gebogen □ oder andersartig □ geformt.
Putz an Gurten □, Gesimsen □ und Kehlen □ sowie Rundungen □.
Putzanschlüsse □ und Putzabschlüsse □.
Stuckprofile □, Friese □, Faschen □, Putzbänder □, Schattenfugen □ und dergleichen □.
Fensterbänke □, Fenster- und Türumrahmungen □.
Unterkonstruktionen □ für Bauteile kleiner oder gleich  1 m Ansichtsfläche, z. B. im Bereich von Leibungen □, Pfeilern □, Lisenen □, Stützen □ und Unterzügen □.
Hilfskonstruktionen □ im Bereich von Decken □ und Wänden □ zur Aufnahme von Installationsteilen □, Beleuchtungskörpern □ und dergleichen □.
Ausschnitte □ für Leitungen in Dämmstoffschichten □ und Putzträgerplatten □.
Kantenprofile □, Sockelprofile □, Randwinkel □, Lüftungsprofile □, Abschlussprofile □, Anputzleisten □, Gewebewinkel □, Schattenprofile □, Bossenprofile □ und dergleichen □ sowie Kantenausbildung ohne Profile □, Anschlüsse an andere Bauteile □, Anschluss- □, Bewegungs- □ und Gebäudetrennfugen □, Fugendichtbänder □, Rissüberbrückungen □.
Streifenbewehrungen □ und Streifenputzträger kleiner oder gleich 1 m Breite.
An- und Beiputzarbeiten □ an Fenstern □, Türen □, Treppen- und Podestwangen □, Einbauteilen □ und Schlitzen □, .
Streifenputz □ und dergleichen kleiner oder gleich 1 m Einzelbreite.
Dichtungsbänder □, Dichtungsprofile □, Ausspritzungen □.
Folien □, Dampfbremsen □ kleiner oder gleich 1 m Breite.
Abdichtung □ von erdberührten Putzflächen □ und Sockelflächen kleiner oder gleich 1 m Höhe.
Abdichtung unter Fensterbänken □.

0.5.3 Anzahl (St), getrennt nach Bauart und Maßen.

Vorbehandeln □ und Verputzen □ von begrenzten Flächen bis 2,5 m2, differenziert nach Einzelgrößen, z. B.

  • ≤ 0,02 m2
  • > 0,02 m2 ≤ 0,10 m2
  • > 0,10 m2 ≤ 0,25 m2
  • > 0,25 m2 ≤ 0,50 m2
  • > 0,50 m2 ≤ 1,00 m2
  • > 1,00 m2 ≤ 1,50 m2
  • > 1,50 m2 ≤ 2,50 m2

Herstellen □ von Aussparungen □ für Einzelleuchten □, Lichtbänder □, Lichtkuppeln □, Lüftungsgitter □, Luftauslässe □, Revisionsöffnungen □, Stützen □, Pfeilervorlagen □,
Schalter □, Steckdosen □, Rohrdurchführungen □, Kabel □, Installationsteile □ und dergleichen.
Einbauen von Hilfskonstruktionen □ oder Montagezylindern □ für Einzelleuchten □,
Markisen □, Werbeträger □, Lichtbänder □, Lichtkuppeln □, Luftauslässe □,
Revisionsöffnungen □, Installationsteile □ und dergleichen.
Diagonalbewehrung an Ecken von Öffnungen □, Aussparungen □ und Nischen  □.
Rosetten □, Ornamente □, Konsolen □ und dergleichen □.

VOB-C / DIN 18350 in Wort und Bild

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