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  Energieeinsparverordnung EnEV 2019

Grundlagen, Begriffe und Zahlen der Energieeinsparverordnung

Was Sie weiterhin benötigen:


EnEV- Anforderungen Tabelle 1

EnEV- Anfoderungen 2014

Anforderungen für Neubauten und den Gebäudebestand
Nr. Bauteil
mit maximal zulässige Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) W/(m2.K)
Maßnahme
nach
Wohngebäude,
Nichtwohngebäude
mit
Innentemperaturen
> 19 °C
Nichtwohngebäude
mit
Innentemperaturen
12 bis < 19 °C
1 Außenwände
Nr. 1 Satz 1, 2
0,24
0,35
2a

2b

2c

2d

2e

2f

Fenster, Fenstertüren

Dachfrlächenfenster

Verglasungen

Vorhangfassaden

Glasdächer

Fenstertüren, Klapp, Schiebe, o. Hebefenster

Nr. 2 Buch. a, b

Nr. 2 Buch. a, b

Nr. 2 Buch. c

Nr. 6 Satz 1

Nr. 2 Buch. a, c

Nr. 2 Buch. a

1,3

1,4

1,1

1,5

2,0

1,6

1,9

1,9

keine

1,9

2,7

1,9

3a

3b

3c

Fenster, mit Sonderverglasungen

Sonderverglasungen

Vorhangfassaden mit Sonderverglasungen

Nr. 2 Buch. a, b

Nr. 2 Buch. c

Nr. 6 Satz 2

2,0

1,6

2,3

2,8

keine

3,0

4a Dachflächen, Dachgauben,
Wände gegen unbeheizten Dachraum
Abseitenwände, oberste Geschossdecke

Nr. 4 Satz 1, 2
Buch. a, c, d

0,24
0,35
4b Dachflächen mit Abdichtung

Nr. 4 Satz 2
Buch. b

0,20
0,35
5a Wände gegen Erdreich sowie Decken nach unten gegen Erdreich oder unbeheizte Räume

Nr. 5 Satz 1, 2
Buch. a, c

0,30
keine
5b Fußbodenaufbauten

Nr. 5 Satz 2
Buch. b

0,50
keine
5c Decken nach unten an Außenluft

Nr. 5 Satz 1, 2
Buch. a, c

0,24
0,35

Altbau fachgerecht sanierenFassadeDachDachgeschossdeckeKellerdecke

Inhaltsverzeichnis EnEV 2019

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude

Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen

Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumluft-technik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Ver-besserung der Energieeffizienz

Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude

Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude

Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung be-stehender Wohngebäude

Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 4a Anforderungen an die Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wär-meerzeugersystemen

Anlage 5 Anforderungen an die Wärmedäm-mung von Rohrleitungen und Armatu-ren

Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohnge-bäude

Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Anlage 10 Einteilung in Energieeffizienzklassen

Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung

Grundlegende Normen.

Für das Nachweisverfahren der EnEV werden Normen auf der europäischen Ebene (EN) und auf internationaler Ebene (ISO) in Verbindung mit national zu ergänzenden technischen Regeln herangezogen.

  • DIN V 4108-6 (EN 832 und ISO 9164)
    zur Berechnung des Jahres-Heizwärmbedarfs von Gebäuden.
  • DIN V 4701-10
    zur energetischen Bewertung für die Bemessung der Anlagentechnik.
  • Nachweis der Primärenergie
    Mit diesem Nachweis wird der Wärmebedarf und der Energiebedarf zusammengefasst unter Beachtung der Heizanlagentechnik und der Warmwasserbereitung.
  • Nachweis der U-Werte
    Vereinfachtes Verfahren für Wohngebäude mit bis zu zwei Vollgeschossen und (max 3 WE). Für jedes Bauteil muss der Wärmedurchgangsskoeffizient U-Wert (früher k-Zahl) nachgewiesen werden. Für die Vorberechnung von U-Werten empfehlen wir unsere U-Wert-Tabellen.
  • Berechnung des Jahres-Heizwärmbedarfs
    Teilberechnung aus der EnEV, beinhaltet den Transmissionswärmeverlust der einzelnen Bauteile, Lüftungswärmeverlust, Solare und Interne Wärmegewinne. Dieser Nachweis reicht vollkommen für Gebäude aus, die keinen Energiepass benötigen und führt zur massiven und auch wirtschaftlichen Energie- und Kosteneinsparung, mehr Info finden Sie auf unserer Webseite "Jahres-Heizwärmebedarf"

Porta Westfalica, den 09.09.2020

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