Planungsbüro BlumSIMPLE

ATV DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten
4 Nebenleistungen und Besondere Leistungen
Ausgabe 2019-10

Traufe First Wandanschluß

Nebenleistungen nach DIN 18349

Nebenleistungen sind in der Leistung enthalten und werden nicht gesondert berechnet. In der Rechnungsprüfung ist trotzdem darauf zu achten, dass diese Leistungen nicht zusätzlich berechnet werden.

Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299

Feststellen des Zustandes der Straßen, Geländeoberflächen, Grünanlagen, Vorfluter und dergleichen.

Leistungen zum Nachweis der Güte der Stoffe und Bauteile sowie der Konformität des Spritzbetons nach DIN 18551.

Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.

Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis zu 40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen.

Herstellen von Musterflächen für die Schlussbeschichtung bis zu 2 % der zu beschichtenden Fläche, jedoch höchstens 3 Musterflächen mit höchstens 1,5 m2 Einzeigröße.

Entfernen von überschüssigem Injektionsgut und von Verdämmung.

Überwachung durch das ausführende Unternehmen nach Vorgabe der Instandsetzungs-Richtlinie.

Besondere Leistungen

Leistungen nach den Abschnitten 3.1.4, 3.2.1 und 3.6.1.

Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. B. Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staub­schutzwände, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien ab 0,2 mm Dicke; ferner der Einsatz von Absauganlagen, Einsatz von Filteranlagen, Umleitungen von Wasser.

Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt.

Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für Leistungen anderer Unternehmer.

Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.

Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten mit abgestufter oder geneigter Standfläche, z. B. über Treppen oder Rampen, sofern ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist.

Schutz vor ungeeigneten klimatischen Bedingungen (siehe Abschnitt 3.1.3), soweit der Auftraggeber die Weiterarbeit fordert, z. B. durch Einhausung, Beheizung.

Boden- und Wasseruntersuchungen sowie chemische Analysen.

Besondere Maßnahmen zum Feststellen des Zustandes der Vorfluter, z. B. Videoaufzeichnungen.

Besondere Leistungen zum Nachweis der Güte der Stoffe und Bauteile sowie die Überwachung standsicherheitsrelevanter Maßnahmen nach Vorgabe der Instandsetzungs-Richtlinie durch dafür anerkannte Prüfstellen.

Anfertigen von Schadensdokumentationen.

Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde.

Beseitigen und Entsorgen verfahrensbedingter Vermischungen und Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers, z. B. bei Strahlarbeiten.

Entfernen von störenden Fremdkörpern aus dem Beton, z. B. Bindedraht, Nägel, Kunststoffteile, Holzteile.

Besondere Maßnahmen zum Trocknen von Bauteilen oder zur Reduzierung der Luftfeuchte, z. B. durch Heizen.

Zusätzliche Maßnahmen der Untergrundvorbehandlung, z. B. Abschleifen nicht tragfähiger Betonschichten, Entfernen von Beschichtungen, Entfernen von Imprägnierungen sowie Ausbessern von Kantenausbrüchen und Auffüttern von Waschbetonflächen.

Herstellen von Bewegungs- und Scheinfugen sowie von

Fugendichtungen.

Ausbilden von Nuten, Kanten und Wassertropfkanten.

Vornässen von trockenen Rissen für die Füllung mit Polyurethanharz. 4.2.20 Besondere Schutzmaßnahmen gegen schädigende Einflüsse, z. B. aus chemischer Beanspruchung, Fremderschütterung.

Reinigungsarbeiten, soweit sie über die Leistungen nach ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1 hinausgehen, z. B. Fensterputzen, Reinigen von Leichtmetallfassaden oder Einbauten.

Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle, soweit vom Auftraggeber veranlasst.

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