Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 3, gelten
Allgemeine Ausführungsregeln
Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B können in Betracht kommen, wenn ungeeignete Bedingungen auftreten wie:
größere Winkel- und Ebenheitsabweichungen des Untergrundes als nach DIN 18202 zulässig.
Risse im Untergrund, nicht genügend trockener Untergrund nach DIN 18560,
nicht genügend feste, zu poröse und zu raue Oberfläche des Untergrundes, verunreinigte Oberfläche des Untergrundes, wie durch Öl, Wachs, Farb-, Mörtel- und Gipsreste,
unrichtige Höhenlage der Oberfläche des Untergrundes im Verhältnis zur Höhenlage angrenzender Fläche und anschließender Bauteile,
ungeeignete Temperatur des Untergrundes,
ungeeignetes Raumklima,
fehlende Markierung von Messstellen bei beheizten Fußbodenkonstruktionen, fehlendes Aufheizprotokoll bei beheizten Fußbodenkonstruktionen, fehlender Überstand des Randdämmstreifens.
Vor Verlegen der Bodenbeläge muss der Untergrund ausreichend trocken sein.
Bewegungs- und Randfugen im Untergrund dürfen nicht kraftschlüssig geschlossen oder sonst in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Bewegungsfugen müssen konstruktiv mit gleicher Bewegungsmöglichkeit übernommen werden.
Scheinfugen müssen dauerhaft kraftschlüssig geschlossen werden.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine schriftliche Reinigungsund Pflegeanleitung für den Bodenbelag zu übergeben.
Maßtoieranzen
Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen sind in den durch DIN 18202 bestimmten Grenzen zulässig.
Bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten in den Oberflächen von Bauteilen sind zulässig, wenn diese die Grenzwerte nach DIN 18202, nicht überschreiten. Werden an die Ebenheit erhöhte oder sonstige Anforderungen gegenüber den in DIN 18202 aufgeführten Werten gestellt, so sind die erforderlichen Leistungen Besondere Leistungen.
Vorbereiten und Vorbehandeln des Untergrundes
Der Untergrund ist durch Schleifen und Saugen zu reinigen.
Auf Estrichen und Fertigteilestrichen (Trockenunterböden), mit denen sich die Spachtelmasse ungenügend verbindet, ist ein Vorstrich aufzubringen, z. B. auf Calciumsulfat-, Magnesia- und Zementestrichen.
Der Untergrund für Bodenbeläge, die ohne Unterlagen verlegt werden, ist mit Spachtelmasse zu glätten.
Verlegen der Bodenbeläge
Bodenbeläge sind ohne Unterlagen zu verlegen.
Unterlagen sind so auszuführen, dass ihre Stöße und Nähte zu den Stößen und Nähten des Bodenbelages versetzt sind.
Ggeklebten Unterlagen und Bodenbelägen ist die Klebung vollflächig auszuführen.
Verlegerichtung des Bodenbelages bleibt dem Auftragnehmer überlassen.
Kopfnähte sind nur bei Bahnenlängen über 5 m zulässig, wobei eine Ansatzlänge von 1 m nicht unterschritten werden darf.
Bahnen, die auf Türöffnungen, Nischen und dergleichen zulaufen, müssen so verlegt werden, dass diese Flächenbereiche überdeckt werden; solche Bodenflächen dürfen nicht mit Streifen belegt werden.
Bodenflächen von Türöffnungen, Nischen und dergleichen, auf die die Bahnen nicht zulaufen, dürfen mit Streifen belegt werden.
Bahnen mit Rapport sind mustergleich zu verlegen.
Elastische Bodenbeläge sind unverschweißt und unverfugt zu verlegen.
Bodenbeläge in Bahnen sind, soweit dafür geeignet, an den Kanten zu schneiden und stumpf zu stoßen.
Sind Bodenbeläge elektrisch ableitfähig zu verlegen, müssen die VDEBestimmungen beachtet werden.
Mehrschichtige Elemente
Mehrschichtige Elemente, die schwimmend/lose verlegt werden, sind an Längs- und Kopfseite systemgerecht zu verbinden.
Anbringen von Leisten, Stoßkanten und Profilen
Sockel- und Deckleisten aus Holz, Metall und Hart-PVC sind materialgerecht zu befestigen und an den Ecken auf Gehrung zu schneiden.
Flexible Sockel- und Deckleisten sind dauerhaft zu befestigen, den Ecken anzupassen und materialgerecht zu stoßen.
Die Befestigung erfolgt durch Kleben oder Nageln.
Treppenstoßkanten und andere Stoßkanten sind materialgerecht zu befestigen. Elastische Treppenstoßkanten sind nur auf den Trittflächen der Stufen zu befestigen.