5 Berechnung der Rauminhalte nach DIN 277
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Aktuelle Baukosten - Wohnen - Büro- Gewerbe
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Diese Regelung gilt für Gebäude aller Art von der Garage bis zum Kraftwerk.
Die gesamte DIN 277 hier vorzustellen würde hier den Rahmen sprengen, deswegen beschränken wir uns hier auf Abschnitt 5
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5 Berechnungsgrundlagen allgemein
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Genauigkeit der Berechnung
Die Genauigkeit der Berechnung sind abhängig vom Stand der Planung, wie z. B. Vorentwurf, Entwurf oder Ausführungsplanung.
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Berechnung bei mehreren Bauwerken oder Bauabschnitten
Grundsätzlich sind jedes Bauwerk oder Bauabschnitt getrennt zu ermitteln.
Getrennte Berechnung nach Grundrissebenen und Geschosshöhen.
Grundflächen und Rauminhalte sind getrennt nach den Grundrissebenen zu ermitteln.
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Zum Beispiel eine Wohnanlage mit mehreren Wohngebäuden mit Penthaus und einer Tiefgarage.
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Messverfahren
Die Grundflächen von Räumen mit waagerechten Flächen sind aus ihren tatsächlichen Maßen zu ermitteln. Die Grundflächen von schräg verlaufenden Baukonstruktionen sind als Flächen ihrer vertikalen Projektion zu ermitteln.
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Messeinheiten
Grundflächen sind in Quadratmeter (m2), Rauminhalte in Kubikmeter (m3) anzugeben.
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Getrennte Berechnung entsprechend der Raumumschließung
Grundflächen und Rauminhalte sind entsprechend ihrer unterschiedlichen Raumumschließung nach den folgenden Bereichen getrennt zu ermitteln.
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R: Regelfall der Raumumschließung
Das sind Bauwerke oder Teile von Bauwerken, die von Böden, Decken und Wänden oder verschließbaren Öffnungen vollständig umschlossen sind.
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S: Sonderfall der Raumschließung
Das sind Teile von Bauwerken, die nicht allseitig von Wänden umschlossen sind. Die Brutto-Grundflächen sind lotrecht bis zu ihrer Überdeckung zu rechnen. Weiterhin sind Teile von Bauwerken, die ohne Überdeckung, aber mit seitlicher Umschließung nutzbar sind.
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6 + 7 Berechnung der Rauminhalte nach DIN 277:2016-01
Für die Berechnung der Brutto-Rauminhalte sind die Maße der jeweiligen Geschosshöhe zugrunde zulegen.
Anwendung in der Praxis
BERECHNUNG VON RAUMINHALTEN
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Beispiel Mehrfamilienwohnhaus
Grundflächen und Rauminhalte sind getrennt nach den jeweiligen Geschossebenen und Geschosshöhen zu ermitteln.
Das Kellergeschoss ergibt sich aus der Brutto-Grundfläche x der Geschosshöhe, zuzüglich der Dicke des unteren waagrechten Bauteiles. Die weiteren Geschosse mit ihrer BGF x Geschosshöhe. Bei Dachschrägen gilt das Maß bis OK Dachhaut. Regelfall (R) und Sonderfall (S) der Raumumschließung sind getrennt zu ermitteln.
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Grundflächen- und Geschossflächenzahl bestimmen die Bebaubarkeit des Grundstückes.
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